Überbrückungsrente beim Raiffeisen Vorsorge-Zertifikat zurück
Einkommensverluste bis zum Pensionsantritt ausgleichen
Laut Einkommenssteuergesetz besteht für ab 50-Jährige die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Pensionsvorsorge bereits vor dem ursprünglich gewählten Ablauf auszahlen zu lassen (z. B. Ablauf zum 65. Lebensjahr).
Gerade im Hinblick auf einen möglichen Jobverlust und der Schwierigkeit, ab einem gewissen Alter noch eine adäquate Beschäftigung zu finden, stellt die Überbrückungsrente eine interessante Möglichkeit dar.
Ihre Vorteile
- Bei Altersteilzeit kann Einkommensverlust ausgeglichen werden. Das heißt: früher die Pension genießen mit gleich hohem Einkommen.
- Auszahlung der Pensionsvorsorge vor Ablauf in Rentenform.
Voraussetzungen
- Alter mind. 50 Jahre
- Einstellung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit
- Auszahlung der Rente in gleich bleibenden Beträgen
- Auszahldauer: mindestens drei Jahre – maximal bis zum Antritt der staatlichen Pension
Ihre Beraterin oder Ihr Berater in der Raiffeisenbank informiert Sie gerne.
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