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Abfertigung Neu - Vorteile für den Arbeitnehmer zurück

Abfertigung für alle

 Bisher erhielten nur ca. zwölf Prozent der ausscheidenden Arbeiter und Angestellten eine Abfertigung. In Zukunft werden es 100 Prozent sein.

Die Abfertigung Neu sorgt für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt. Alle Arbeitnehmer haben ab dem ersten Tag nach dem Probemonat Anspruch auf Abfertigung. Dadurch entstehen Verbesserungen für Saisoniers und Lehrlinge. Auch für Mütter gibt es jetzt die Abfertigung – sie können während der Kindererziehungszeiten ihre Abfertigungsansprüche vermehren.

Vorteile

  • Erwerb des Abfertigungsanspruches bereits nach einem Monat.
  • Abfertigung auch bei Selbstkündigung.
  • Rucksackprinzip (bei einem Wechsel des Arbeitgebers bleiben die bereits erworbenen Ansprüche erhalten).
  • Möglichkeit der Auszahlung der erworbenen Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber, einvernehmlicher Lösung oder berechtigtem vorzeitigen Austritt nach mindestens drei Jahren der Einzahlung in die Betriebliche Vorsorgekasse.
  • Zusatzpension ab 55 Jahren möglich.
  • Kapitalgarantie auf Bruttoprämie.
  • Gesetzliche Einlagensicherung.
  • Steuervorteile
    • Die monatliche Zusatzpension ist gänzlich steuerbefreit.
    • Bei Auszahlung der Abfertigung – wie bisher ermäßigter Steuersatz von 6 %.
    • Die gesetzlichen Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse sind steuerfrei.
    • Beträge die darüber hinaus gehen, werden als Lohnbestandteil versteuert.
    • Bestehende Anwartschaften ebenfalls erst versteuert, wenn sie höher sind als kollektivvertraglich vereinbart.
  • Jährliche Information über den Stand des Abfertigungskontos
  • Im Todesfall erhält der versorgungsberechtigte Ehepartner sowie die Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, die volle Abfertigung. Gibt es keine anspruchsberechtigten Personen, so fällt das Kapital in die Verlassenschaft.